Mediengesetz 2005 |
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Am 1. Juli
2005 trat das neue Mediengesetz in Kraft. Die Neuerungen betrafen elektronische Medien. Das Gesetz brachte zusätzliche Vorschriften für
alle Webseitenbetreiber und Verfasser von Newslettern mit sich.
Nun müssen alle, auch private,
Internetseiten mit einem Impressum versehen werden. (Mindestangaben:
Name/Firma des Medieninhabers, Unternehmensgegenstand, Wohnort/Sitz)
Newsletter und sogenannte große Websites (solche, mit Inhalten, die geeignet sind, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen) müssen mit zusätzlichen Informationen, wie etwa einer Erklärung über die „grundlegende Richtung“ des Mediums versehen werden. Genaue Informationen finden Sie auf der folgenden Seite: www.i4j.at/news/aktuell64a.htm Gegenüberstellung von altem und neuem Mediengesetz: www.i4j.at/gesetze/bg_medien1.htm |
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