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Steuern und Recht

Anmeldung beim Finanzamt
Urteil für die Privatvermieter
Mediengesetz 2005
Broschüre: Recht im E-Business
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Anmeldung beim Finanzamt

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Sie müssen Ihre Vermietungstätigkeit binnen eines Monats beim Finanzamt anmelden.
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Urteil für die Privatvermieter

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Nachfolgend ein interessantes Verwaltungsgesichtshoferkenntnis dahingehend, dass Nebenleistungen wie Frühstück, Kabel-TV, Telefonvermittlung zwar eine gewerbliche Tätigkeit darstellen würden, aber im Hinblick auf die geringe Zahl der Fremdenbetten (im konkreten Fall waren es 9), diese Nebenleistungen keine Verwaltungsarbeit im erheblichen Umfang darstellen und somit auch nicht gewerblich anzusehen sind.
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